Bis 1848 durfte man ohne Zustimmung der Grundherrschaft weder die Heimat verlassen noch heiraten. Erst mit der Bauernbefreiung wurden diese Vorschriften aufgehoben.
Aber auch danach galt die Heimatzuständigkeit. Jeder hatte einen Heimatschein, wo er zuständig war, normalerweise der Geburtsort oder Wohnort der Eltern. Selbst im Nachbardorf war man also Ausländer und konnte bei Fehlverhalten dorthin abgeschoben werden. Andererseits hatte der Heimatort auch für Pflegebedürftige zu sorgen, zB mit Armenhäusern.
Der Reisepaß ausgestellt für den aus Pfarre und Ort Hermagor dieses Bezirkes gebürtigen Kristof Müller Dienstknabe. Derselbe ist im Jahre 1837 geboren, ledigen Standes, evangelischer Religion, kleinerer Statur, rundes Angesicht, blonde Haare, graue Augen, proportionierte Nase, reguläres Mund, rundes Kinn, besondere Kennzeichen keine.
Dieser Reisepaß ist gültig auf Ein Jahr zur Reise nach Weißensee Bezirk Greifenburg.
K.K. Bezirks Commissariat Hermagor am 22. März 1848
Der einzige Christoph Müller in dem Zeitraum geboren in Untervellach 17 beim vlg Müllner, Sohn des Christoph Müller und der Eva Walker. Was aus ihm geworden ist, ist leider nicht bekannt.
Es war nicht unüblich, das Kinder zu Bauern gegeben wurden, um über den Sommer zu arbeiten als Halterbuben, Knechte, Mägde. Im katholischen Seelenstandsregister von 1856 und 1866 sind viele Gitschtaler und Gailtaler als Dienstboten am Weißensee eingetragen.
©Heidi Fian
Quelle: Michael Skihar - Alte Ansichten vom Weißensee in Kärnten